Recyclinghof

Recyclinghof

Kontakt

OrtREICHSSTRAßE 1/A
39051 BRANZOLL

Zeiten

  • Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr, 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
  • Sa 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Das nächste Mal geöffnet:
Mi, 06.12.2023 ab 07:30 Uhr

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RECYCLINGHOF BRANZOLL


Offnungszeiten:

  •  falls ein für die Öffnung des Recyclinghofes vorgesehener Tag am  Mittwoch mit einem Feiertag zusammenfällt, wird die Öffnung auf den unmittelbar vorausgehenden Nichtfeiertag, mit Öffnungszeiten von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr, vorverlegt.
  • falls ein für die Öffnung des Recyclinghofes vorgesehener Tag am Samstag mit einem Feiertag zusammenfällt, wird die Öffnung auf den unmittelbar vorausgehenden Nichtfeiertag, mit Öffnungszeiten von 08:00 bis 12:00 Uhr, vorverlegt.

 

VERHALTENSREGELN:

  •  Bürger, welche Abfälle im Recyclinghof abgeben wollen, können diese nur unter Kontrolle durch den Gemeindebeauftragten sowie mit dessen Erlaubnis in die jeweils dafür vorgesehenen Container geben
  •  die Zufahrt in den Recyclinghof von Fahrzeugen muss vom Gemeindebeauftragten genehmigt werden
  •  die Zufahrt zu den Entladerampen ist nur für die zur Entsorgung unbedingt notwendige Zeit gestattet
  •  für die Traktoren und Lieferwagen ist die Zufahrt zu den Entladerampen nicht gestattet
  •  der Eintritt zum Recyclinghof für Fahrzeuge mit Anhängern ist nur am Mittwoch erlaubt. Am SAMSTAG ist der Eintritt VERBOTEN
  •  es ist verboten, Abfälle außerhalb des Recyclinghofes und der dafür vorgesehenen Container abzulagern
  •  folgende Abfälle gehören nicht zu den biologisch abbaubaren Küchenabfällen: Nylontüten, biologische abbaubare Taschen, Öle und Fette, Papier, Wollreste, Mist und Einstreu von Tieren, Asche, Zigarettenreste, flüssige Lebensmittel, Holz, Kehricht, Staubsaugerbeutel, Sand, Steine, Porzellan, Binden, Windeln, Textilien, Leder, Farben und Medikamente
  •  Kartonbehälter müssen zuvor auseinandergenommen und gefaltet werden
  •  die Getränkekartons (Tetra-Pak) müssen leer, ausgespült und zusammengedrückt werden
  •  die Plastikflaschen und die Dosen müssen leer, ausgespült und zusammengedrückt werden
  •  die Glasflaschen müssen leer und ausgespült werden.

UM DIE ENTSORGUNGSARBEITEN MÖGLICHST ZU BESCHLEUNIGEN, IST ES VERBOTEN DIE ZU ENTSORGENDEN STOFFE AN ORT UND STELLE AUSZUSORTIEREN!!!


NICHT ANGENOMMEN WERDEN:

  •  Gipskarton, weil er Sulfat enthält
  •  Holz, welches aus dem Abbruch von Gebäuden stammt
  •  Eternit
  •  Gasflaschen.
  • Die Entsorgung der aufgezählten Materialien übernehmen Fachbetriebe, bzw. Produzenten/Verkäufer der Produkte.

Datei herunterladen: PDFAnleitung zur Mülltrennung

Datei herunterladen: PDFMülltrennung Getränkekartons

 

Gemeindebetriebsverordnung des gemeindeeigenen Recyclinghofes

Gemeindeverordnung Müllentsorgungsdienst 

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