Kommission für die Ausstellung der Unbewohnbarkeitserklärungen

Kommission für Unbewohnbarkeitserklärungen der Gemeinde Branzoll

Kategorien

Beschreibung


 Für die Erklärung der Unbewohnbarkeit eines Gebäudes oder eines Teiles davon - aus Gründen der öffentlichen Gesundheit oder der Sicherheit oder infolge von Naturkatastrophen - ist der Bürgermeister zuständig; diese gilt in jeder Hinsicht und muß dem Gutachten dieser Kommission entsprechen.


Die Kommission ist im Sinne des Art. 130 des LG 13/1998 zusammengesetzt aus:


  • einem Vertreter der Sanitätseinheit, der dem gebietsmäßig zuständigen Dienstleistungsbereich für öffentliche Hygiene und Gesundheit angehört,
  •  einem Techniker der Gemeinde - sofern ein solcher vorhanden ist - oder einem solchen des Wohnbauinstitutes,
  •  einem Techniker der Landesabteilung Wohnungsbau


Art der Organisation

Kommissionen

Adresse

GUGLIELMO-MARCONI-STRASSE 5, 39051 BRANZOLL

Verantwortlich

Antonio Gambato

Verantwortlicher

Mitglieder

Tommaso Betta

Leiter der Organisationseinheit Bauamt

Orte

Gemeinde Branzoll

GUGLIELMO-MARCONI-STRASSE 5, 39051 BRANZOLL

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 28.08.2025, 08:16 Uhr