Das Lizenzamt ist zuständig für Einzelhandelbetriebe, Handel auf öffentlichen Flächen (Wanderhandel), Gastgewerbliche Betriebe, Beherbergungsbetriebe, Ermächtigungen zur Ausübung des Mietwagendienstes , Öffentliche Veranstaltungen, Glücksspiele, Ermächtigung zur Ausübung der Tätigkeit eines Sprengmeisters, Einheitsschalter für gewerbliche Tätigkeiten (SUAP), Friseurgewerbe und verwandte Tätigkeiten, Buschenschank, Private Vermietung von Gästezimmern und möblierte Ferienwohnungen