Gemeindeverordnung zur Regelung und Anwendung des Hebesatzes der Beteiligung am Gemeindezuschlag auf die Einkommensteuer natürlicher Personen (I.R.P.E.F.)

Diese Verordnung legt die Grundsätze zur Anwendung des Hebesatzes der Beteiligung am Gemeindezuschlag auf die Einkommensteuer natürlicher Personen fest, der in der Gemeinde Branzoll mit Beschluss des Gemeinderats Nr. 70 vom 28.12.2000 eingeführt wurde.

Veröffentlichungsdatum

29.11.2023

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29.11.2023

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Zuletzt aktualisiert: 21.08.2025, 08:31 Uhr

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