Gemeindeverordnung für das Gemeindepersonal

Die vorliegende Verordnung regelt das Dienstverhältnis zwischen der Gemeinde Branzoll und seinem Personal, sowie die Aufnahme des Personals, die Unvereinbarkeit, Häufung von Ämtern und Aufträgen und das Disziplinarverfahren in der Gemeinde Branzoll.

Veröffentlichungsdatum

12.03.2018

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Personalamt

GUGLIELMO-MARCONI-STRASSE 5, 39051 BRANZOLL+39 0471 597460personalamt@gemeinde.branzoll.bz.it

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Veröffentlichungsdatum

12.03.2018

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Zuletzt aktualisiert: 20.08.2025, 11:10 Uhr

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