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Diese Verordnung regelt die Ausübung des Dienstes „Mietwagen mit Fahrerin/Fahrer“ und setzt so den Art. 10 des Dekrets des Landeshauptmanns vom 12. Dezember 2019, Nr. 32 um.
02.06.2026
Zuletzt aktualisiert: 08.07.2026, 11:51 Uhr