Die Verordnung (EU) 2019/1157 der Europäischen Union hat festgelegt, dass Identitätskarten in Papierform am 3. August 2026 ihre Gültigkeit verlieren, da diese nicht mehr den festgelegten Mindestsicherheits-anforderungen entsprechen.
Der Verfall der Gültigkeit betrifft dabei nicht nur eine mögliche Ausreise ins Ausland, sondern auch die Verwendung der Identitätskarte in Papierform innerhalb des italienischen Staatsgebietes.
Aus diesem Grund möchten wir alle Bürger*innen, welche noch im Besitz einer Identitätskarte in Papierform sind, dazu einladen, sich frühzeitig zu organisieren und einen Termin zur Ausstellung der elektronische Identitätskarte (EIK) im Meldeamt der Gemeinde zu stellen.
Für die Ausstellung der elektronischen Identitätskarte sind folgende Dokumente mitzubringen:
- Alte Identitätskarte aus Papier
- Gesundheitskarte
- 1 Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
Für die elektronische Identitätskarte muss eine Gebühr von Euro 22,00 bezahlt werden. Dieser Betrag ist in bar bei Antrag auf Ausstellung zu entrichten.