Gemeindeentwicklungsprogramm für Raum und Landschaft (GProRL)



Das Gemeindeentwicklungsprogramm für Raum und Landschaft (GProRL) ist das strategische Planungsinstrument mit langfristiger Ausrichtung, mit dem die Gemeinde gemäß Artikel 51 des Landesgesetzes vom 10. Juli 2018, Nr. 9, die Leitlinien für die nachhaltige Entwicklung des Gemeindegebiets und der Gemeindelandschaft festlegt.


Das GProRL hat eine Mindestgültigkeit von 10 Jahren und wird im Rahmen eines öffentlichen und partizipativen Verfahrens ausgearbeitet, das die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger, der Verbände sowie der Interessenträger gewährleistet. Die darin festgelegten Vorgaben und Zielsetzungen sind für den Gemeindeplan für Raum und Landschaft verbindlich.


Das Programm legt insbesondere fest:

  • die Ziele der räumlichen und sozioökonomischen Entwicklung der Gemeinde;
  • den Bedarf sowie den Zustand der öffentlichen Dienste und der grundlegenden Infrastrukturen;
  • die Wiederverwendung leerstehender Gebäude und brachliegender Flächen;
  • die Festlegung des Siedlungsgebietes unter Berücksichtigung des Landschaftsplanes;
  • die Strategien für Mobilität und Erreichbarkeit;
  • die Leitlinien für die Entwicklung des Tourismus und der Landwirtschaft;
  • die Gültigkeitsdauer sowie den Umsetzungszeitplan.


In diesem Abschnitt der Website wird die Dokumentation zum GProRL veröffentlicht, um Transparenz, Information und Beteiligung zu gewährleisten.


Moderation durchgeführt vom Ökoinstitut

Ist-Zustandanalyse

Bürgerversammlung: programmatischer Rahmen




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