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Gemäß den von der Agentur der Einnahmen genehmigten Erklärungsmodellen ist auch für das Jahr 2010 die Möglichkeit vorgesehen, einen Anteil der Steuer - im Ausmaß von 5 Promille - an die Wohnsitzgemeinde für die im sozialen Bereich ausgeübten Tätigkeiten zweckzubinden.
Die Steuerpflichtigen können den Empfänger der Quote von 5 Promille mit dem CUD (für jene die keine Steuererklärung abfassen müssen) oder mit dem Modell 730 bzw. UNICO bestimmen
Falls die Wahl mit der Unterschrift im Feld „GEMEINDE“, mit der Bezeichnung "BRANZOLL", gemacht wird, so erhält jene Gemeinde den Anteil von 5 Promille, in welcher der Steuerpflichtige den Wohnsitz hat. Diese Summen sind der Ausübung von sozialen Tätigkeiten zuzuführen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Wahl der Zweckbestimmung von 5 Promille der IRPEF für die Gemeinde keine zusätzliche Steuer für den Steuerpflichtigen darstellt und dass diese Quote zusätzlich zu den 8 Promille zu Gunsten des Staates bzw. der anspruchsberechtigten Kirchen und Religionsgemeinschaften zu verstehen ist.
07.04.2010
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