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ICI 2010

 Hauptwohnung Die Liegenschaftseinheit samt Zubehör, in welcher der Betreffende seinen Wohnsitz hat, ist von der Gemeindeimmobiliensteuer befreit.

Zubehör Als Zubehör gelten Liegenschaftseinheiten, bis zu einer Anzahl von höchstens zwei, welche in der Katasterkategorie C/2, C/6 und C/7 klassifiziert sind.

Die den Hauptwohnungen gleichgestellten Wohnungensind von der Gemeinde-immobiliensteuer befreit.

Steuersatz
a) 5 Promille für Wohneinheiten, welche als Hauptwohnung genutzt, oder mit registrierten Vertrag an Personen vermietet werden, welche diese als Hauptwohnung nutzen;

b) 7 Promille für die anderen Gebäude und Baugründe.
 
Einzahlungstermine
1.Rate (Akontozahlung): innerhalb 16. Juni 2010.
2. Rate (Saldo): zwischen dem 1. und 16. Dezember 2010.

Jahresbetrag bis zu dem die Steuer nicht geschuldet ist: Euro 10,00.

Dieses Jahr erhalten nur jene Personen, die laut unseren Daten eine Steuerschuld aufweisen, die Mitteilung der von der Gemeinde berechneten Gemeinde-immobiliensteuer (I.C.I.) für das Jahr 2010.

DER BÜRGERMEISTER

- Benedetto Zito –



07.05.2010